Die Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. Den Vorsitz der Klassenkonferenz führt die Klassenleitung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist berechtigt an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen, bzw. einen Stellvertreter zu benennen.
Soweit es nicht um Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht, nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und deren Stellvertretung an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Allgemeine Informationen zur Klassenkonferenz finden sie auf den Internetseiten des NRW Bildungsportals.